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Archive for February 2013

Februar 5, 2013 Posted by admin in S

Sicherheitszeichen

Es gibt hier die Gebotszeichen. Sie zeigen an weiß gemalt auf blauem Grund an, was getan oder getragen werden muss, um sich in einem Arbeitsbereich sicher zu bewegen. Diese Zeichen sind rund. Dazu gehören zum Beispiel die Gebotszeichen für die Helmtragepflicht, oder das Hinweiszeichen auf bestimmtes Sicherheitsschuhwerk.
Verbotszeichen sind ebenfalls rund. Auf weißem Grund mit roter Umrandung wird in schwarzer Farbe gezeichnet gezeigt, was in einem bestimmten Bereich auf keinen Fall getan werden darf. Zur absoluten Klarheit sind diese Zeichnungen noch rot durchgestrichen. Ein Beispiel hierfür ist die Zeichnung einer Flamme, auf die aus einem Eimer Wasser geschüttet wird. Diese Grafik ist zusätzlich durchgestrichen und bedeutet, dass es im Brandfall verboten ist, mit Wasser zu löschen. Aus dem Straßenverkehr kennt man an Autobahnen ein rundes Schild mit weißem Grund und rotem Rand. Ein laufender Mensch ist hier gemalt und durchgestrichen was bedeutet, dass das Betreten der Autobahn für Fußgänger verboten ist.
Rettungszeichen sind meist quadratisch und grün weiß. Auf grünem Grund ist etwa ein weißer Richtungspfeil aufgemalt, der den Fluchtweg zeigt. Auch Notausgänge sind mit solchen Zeichen kenntlich gemacht. Ein weißes Kreuz auf grünem Grund weißt auf Erste-Hilfe-Einrichtungen hin. Hier befindet sich zum Beispiel der Erste Hilfe Kasten, an Türen angebracht befindet sich dahinter der Raum für die Erstversorgung bei Unfällen.
Warnzeichen sind dreieckig. Auf gelbem Grund mit schwarzem Rahmen wird stilisiert gezeigt, wovor in diesem Bereich gewarnt wird. Bekannt ist hier sicher eine schwarze Flamme auf gelbem Grund mit schwarzem Rahmen in Dreiecksform als Warnung vor feuergefährlichen Stoffen. Auch das schwarze Ausrufezeichen in diesem Zeichen dürfte bekannt sein, es warnt vor einer nicht näher bezeichneten Gefahrenstelle. Der Totenkopf in einem solchen Zeichen warnt vor Giftstoffen, ein stilisierter Blitz warnt vor gefährlicher elektrischer Spannung.
Februar 5, 2013 Posted by admin in S

Sicherheitszahl

Die Sicherheitszahl gibt Auskunft über den Faktor, um den die festgelegte Versagensgrenze eines Materials höher beziffert wird, als sie laut Berechnung sein müsste. Wenn ein Seil etwa bei einem angehängten Gewicht von 2 000 kg reißt, und die Sicherheitszahl 2 trägt, dürfen zum sicheren Gebrauch nur maximal 1 000 kg angehängt werden. Der Wert 1 000 kg in diesem Beispiel wird auch die zulässige Belastung genannt. Die Sicherheitszahl wird also benötigt, die zulässige Belastung eines Werkstoffes zu errechnen. Dazu wird die tatsächliche Grenzbelastung, im Beispiel die 2 000 kg, durch die Sicherheitszahl dividiert. In den neuen EU-Normen wird die Sicherheitszahl nicht mehr für eine ganze Maschine etwa festgelegt, sondern richtet sich nach den Sicherheitszahlen der einzelnen Bauteile. Der untere Mittelwert hieraus ist dann die Sicherheitszahl der Anlage.
Februar 5, 2013 Posted by admin in S

Sicherheitsvorlagen

Für das Gasschmelzen wird das Gas aus speziellen Gasflaschen entnommen. Zwischen dem Schlauch und dem Anschraubventil befindet sich ein längliches Metallteil mit mehreren Ringen. Diese sogenannten Sicherheitsvorlangen riegeln den Gasfluss bei schlagartiger großer Hitze, etwa durch Flammenrückschlag, sofort ab. So wird das Brandrisiko und auch das Explosionsrisiko der Gasflasche erheblich gemindert.
Februar 5, 2013 Posted by admin in S

Sicherheitsmaßnahmen

Unfälle am Arbeitsplatz müssen sorgfältig vermieden werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, die Regelung heißt Arbeitsschutz. Zu diesem Zweck müssen Gefahren die auftreten, sofort beseitigt werden. Dies können zum Beispiel Mängel an Maschinen sein, freiliegende scharfe Kanten oder auch Stolperfallen durch Flüssigkeit auf dem Boden oder Hindernisse, die an dieser Stelle nicht zu erwarten sind. Spitze oder scharfe Gegenstände dürfen nicht in der Kleidung getragen werden. Fluchtwege sowie Zugangswege müssen freigehalten werden. Maschinenmängel oder ähnliches müssen sofort bei Bekanntwerden dem zuständigen Mitarbeiter gemeldet werden.
Gefahrenstellen müssen als solche kenntlich gemacht und abgeschirmt werden. Schutzvorrichtungen dürfen nicht abgenommen werden, Hinweissichilder müssen lesbar und leicht erkennbar sein. Antriebe und ineinandergreifende Maschinenteile müssen abgedeckt sein, so dass niemand mit der Hand oder der Kleidung hineingelangen kann. Behälter mit gefährlichen Stoffen, also solchen die giftig, ätzend, explosiv oder leicht entzündlich sind, müssen eindeutig als solche gekennzeichnet sein. Außerdem müssen diese Behälter sachgerecht und nicht frei zugänglich gelagert werden.
Gefährdungen müssen, soweit möglich, von vorneherein ausgeschlossen werden. Schutzkleidung gegen Hitze, Funkenflug, Strahlung und ähnliches muss getragen werden. Dazu gehören auch Schutzbrillen, Hauben, Handschuhe oder Schutzschirme (zum Beispiel beim Schweißen). Die besonderen Schutzmaßnahmen für elektrische Anlagen sind genauestens zu beachten. Um die Sicherheit in einem Betrieb zu gewähren sind alle Mitarbeiter zur Sorgfalt gefordert. Sowohl Eigenschutz als auch der Schutz der Kollegen ist Angelegenheit aller Betriebsangehörigen.