Februar 5, 2013 Posted by admin in S

Sicherheitsmaßnahmen

Unfälle am Arbeitsplatz müssen sorgfältig vermieden werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, die Regelung heißt Arbeitsschutz. Zu diesem Zweck müssen Gefahren die auftreten, sofort beseitigt werden. Dies können zum Beispiel Mängel an Maschinen sein, freiliegende scharfe Kanten oder auch Stolperfallen durch Flüssigkeit auf dem Boden oder Hindernisse, die an dieser Stelle nicht zu erwarten sind. Spitze oder scharfe Gegenstände dürfen nicht in der Kleidung getragen werden. Fluchtwege sowie Zugangswege müssen freigehalten werden. Maschinenmängel oder ähnliches müssen sofort bei Bekanntwerden dem zuständigen Mitarbeiter gemeldet werden.
Gefahrenstellen müssen als solche kenntlich gemacht und abgeschirmt werden. Schutzvorrichtungen dürfen nicht abgenommen werden, Hinweissichilder müssen lesbar und leicht erkennbar sein. Antriebe und ineinandergreifende Maschinenteile müssen abgedeckt sein, so dass niemand mit der Hand oder der Kleidung hineingelangen kann. Behälter mit gefährlichen Stoffen, also solchen die giftig, ätzend, explosiv oder leicht entzündlich sind, müssen eindeutig als solche gekennzeichnet sein. Außerdem müssen diese Behälter sachgerecht und nicht frei zugänglich gelagert werden.
Gefährdungen müssen, soweit möglich, von vorneherein ausgeschlossen werden. Schutzkleidung gegen Hitze, Funkenflug, Strahlung und ähnliches muss getragen werden. Dazu gehören auch Schutzbrillen, Hauben, Handschuhe oder Schutzschirme (zum Beispiel beim Schweißen). Die besonderen Schutzmaßnahmen für elektrische Anlagen sind genauestens zu beachten. Um die Sicherheit in einem Betrieb zu gewähren sind alle Mitarbeiter zur Sorgfalt gefordert. Sowohl Eigenschutz als auch der Schutz der Kollegen ist Angelegenheit aller Betriebsangehörigen.