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Februar 22, 2011 Posted by admin in D

Dauerbruch

Ein Dauerbruch, auch Ermüdungsbruch genannt, tritt bei Bauteilen auf, die über einen langen Zeitraum sich häufig wiederholenden gleichartigen Belastungen ausgesetzt sind. Er kann auch dann auftreten, wenn die einzelnen Belastungen weit unterhalb der Belastbarkeit (Zugfestigkeit) des Materials liegen. Ermüdungsbrüche sind durch die charakteristische Form der Bruchfläche leicht erkennbar.
Februar 22, 2011 Posted by admin in D

Datenverarbeitungsanlagen

Allgemein formuliert dienen Datenverarbeitungsanlagen der Verarbeitung von eingegebenen Informationen und der Ausgabe der aus der Verarbeitung resultierenden Informationen, kurz EVA-Prinzip (Eingabe, Verarbeitung, Ausgabe.) Die eingegebenen Informationen setzen sich aus Daten und Anweisungen für deren Verarbeitung zusammen, nach der Verarbeitung werden Daten und Steuerbefehle ausgegeben. Man kann Datenverarbeitungsanlagen daher auch als informationsumsetzende Maschinen bezeichnen. Datenverarbeitungsanlagen sind heute weit verbreitet, die Palette reicht vom elektronischen Taschenrechner bis zu hoch spezialisierten Systemen für CAD oder CNC-Steuerungen.
Februar 22, 2011 Posted by admin in D

Datenträger

Datenträger dienen zum Transport und zur Aufbewahrung von Daten und Programmen. Sie können Daten auf unterschiedliche Art und Weise speichern (z.B. magnetisch wie bei Festplatte und Streamerbändern, optisch wie bei CD und DVD oder in Form elektrischer Ladung auf einem Halbleiterchip wie beim USB-Stick) und eine unterschiedliche Haltbarkeit und damit Datensicherheit haben. Datenträger können sowohl nur einmal (CD-R, DVD-R) als auch mehrfach beschreibbar sein (Festplatte, USB-Stick, CD-RW, DVD-RW.) Datenträger unterliegen einer je nach Ausführung unterschiedlichen Alterung und auch einem bestimmten Verschleiß, so dass wichtige Daten immer mehrfach vorhanden sein sollten (Backup).
Februar 22, 2011 Posted by admin in D

Datenschutz

Durch Datenbanken und die hohe Verarbeitungs- und Speicherkapazität moderner EDV-Anlagen ist es möglich, einmal gespeicherte Daten zu vielerlei Zwecken auszuwerten um daraus einen Nutzen zu ziehen. Um einen Missbrauch dieser Daten zu verhindern, müssen sensible Daten (beispielsweise personenbezogene Daten) gegen unbefugten Zugriff gesichert werden. Gesetzlich geregelt ist dies im Bundesdatenschutzgesetz (Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung) und den jeweiligen Landesdatenschutzgesetzen. Die Schutzmaßnahmen umfassen beispielsweise Eingabekontrollen, die festlegen, wann wer Daten eingeben kann, Speicherkontrollen, die verhindern, dass Unbefugte Kenntnis von gespeicherten Daten erhalten, Benutzerkontrollen, die verhindern, dass Unbefugte Daten abrufen können, Zugriffskontrollen, die verhindern, dass Unbefugte Zugang zu Datenverarbeitungsanlagen erhalten, und Übermittlungskontrollen, die den zulässigen Umfang und Adressatenkreis von Datenübermittlungen überwachen. Ebenfalls dort festgelegt sind die Rechte, die jedem Bürger zustehen wenn persönliche Daten erfasst werden. Dazu gehören ein Auskunftsrecht über die ihn betreffenden gespeicherten Daten, ein Berichtigungsanspruch, der die Korrektur falsch erfasster Daten sicherstellt, ein Recht auf Löschung der persönlichen Daten im Falle unzulässiger Speicherung oder Wegfall des Speichergrundes (z.B. Beendigung der Geschäftsbeziehung), sowie ein Recht auf Benachrichtigung wenn persönliche Daten erfasst und/oder gespeichert werden sollen.