Februar 22, 2011 Posted by admin in D

Datenschutz

Durch Datenbanken und die hohe Verarbeitungs- und Speicherkapazität moderner EDV-Anlagen ist es möglich, einmal gespeicherte Daten zu vielerlei Zwecken auszuwerten um daraus einen Nutzen zu ziehen. Um einen Missbrauch dieser Daten zu verhindern, müssen sensible Daten (beispielsweise personenbezogene Daten) gegen unbefugten Zugriff gesichert werden. Gesetzlich geregelt ist dies im Bundesdatenschutzgesetz (Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung) und den jeweiligen Landesdatenschutzgesetzen. Die Schutzmaßnahmen umfassen beispielsweise Eingabekontrollen, die festlegen, wann wer Daten eingeben kann, Speicherkontrollen, die verhindern, dass Unbefugte Kenntnis von gespeicherten Daten erhalten, Benutzerkontrollen, die verhindern, dass Unbefugte Daten abrufen können, Zugriffskontrollen, die verhindern, dass Unbefugte Zugang zu Datenverarbeitungsanlagen erhalten, und Übermittlungskontrollen, die den zulässigen Umfang und Adressatenkreis von Datenübermittlungen überwachen. Ebenfalls dort festgelegt sind die Rechte, die jedem Bürger zustehen wenn persönliche Daten erfasst werden. Dazu gehören ein Auskunftsrecht über die ihn betreffenden gespeicherten Daten, ein Berichtigungsanspruch, der die Korrektur falsch erfasster Daten sicherstellt, ein Recht auf Löschung der persönlichen Daten im Falle unzulässiger Speicherung oder Wegfall des Speichergrundes (z.B. Beendigung der Geschäftsbeziehung), sowie ein Recht auf Benachrichtigung wenn persönliche Daten erfasst und/oder gespeichert werden sollen.