Januar 23, 2014 Posted by admin in U

Umweltverträglichkeit

Als umweltverträglich werden Stoffe bezeichnet, die in der Natur und beim Menschen keine Gesundheitsschäden hervorrufen. Die Stoffe müssen in der Natur abbaubar sein und in ungiftige Stoffe zerfallen. Auch die Qualität von Gewässern darf nicht negativ beeinträchtigt werden, wenn entsprechend gekennzeichnete Stoffe hinein geraten. Hier sind sowohl mittelbare als auch unmittelbare Schäden ausgeschlossen. Ein Beispiel: Ein Werkstoffrest landet an einem Waldrand. Er darf nun weder den Boden noch die Bäume direkt schädigen, noch darf er ein Tier, dass diesen Stoff aufnimmt krank machen oder vergiften. Ebenso muss das Fleisch des Tieres für den Verzehr unbedenklich sein. Das heißt, umweltverträgliche Stoffe dürfen nicht so beschaffen sein, dass sie sich chemisch verändern oder anreichern und dann mit der Zeit umweltschädlich werden.