Eisen-Gusswerkstoffe, Normung
Analog zu den Stählen sind auch die Eisen-Gusswerkstoffe genormt, die Bezeichnungen sind inzwischen nach EN 1560 europaweit genormt. Nach dieser Norm erhalten die Gusswerkstoffe Kurznamen aus sechs Bestandteilen, die aber nicht alle belegt sein müssen. Der erste Namensbestandteil ist stets „EN“, um zu signalisieren dass es sich um eine europäische Norm handelt. Die restlichen fünf Teile geben an, ob es sich um Eisen oder Guss handelt, welche Graphit- und Gefügestruktur vorhanden ist (z.B. Austenit, Ferrit, Perlit, usw.), wie die chemische Zusammensetzung oder Mindestzugfestigkeit ist, welche Bruchdehnung oder Härte gegeben ist, und welche Zusatzanforderungen zu beachten sind.
Darüber hinaus legt DIN EN 1560 auch Werkstoffnummern für die Gusseisenwerkstoffe fest. Diese beginnen stets mit „EN“ und „J“ (für „europäische Norm“ bzw. „Metallart: Eisen“) und geben in vier weiteren Teilen die Graphitstruktur, das Hauptmerkmal, die Werkstoffkennziffer gemäß der Norm und die besonderen Werkstoffanforderungen an.