Januar 29, 2014 Posted by admin in W

Wartungsplan

Je nach Maschine muss in bestimmten Zeitabständen eine Wartung durchgeführt werden. Die Zeitabstände bemessen sich nach Betriebsstunden. In aller Regel wird nach 8, 40, 160, 500 und 2000 Betriebsstunden gewartet. Im Wartungsplan sind alle die Wartungsarbeiten genau aufgeführt, die je nach Wartungsintervall durchgeführt werden müssen. Dieser Plan muss eingehalten und dokumentiert werden. So kann die Fehlerfreiheit der Maschine garantiert werden und bei eventuellen Fehlern können Gewährleistungsanprüche geltend gemacht werden. Bei vielen Maschinen erlischt die Garantie durch den Hersteller, wenn der Wartungsplan nicht eingehalten wird. Auch bei den betrieblichen Versicherungen muss der Nachweis über die Wartung der Maschinen geführt werden, da sonst im Fall eines Zwischenfalles die Versicherung aus der Leistung befreit ist. Der Grund ist hier dann Fahrlässigkeit denn es wird strittig, ob der Zwischenfall auch bei sachgerechter Wartung der Maschinen aufgetreten wäre. Die Erfüllung des Wartungsplanes gehört also zu den Sorgfaltspflichten.