Maßtoleranz
Bauteile, beispielsweise von Maschinen, müssen ohne Nacharbeit austausch- und montierbar sein, unabhängig davon, wer sie herstellt. Um diese Anforderungen zu erfüllen, müssen unter anderem die Bauteilabmessungen derart sein, dass sie nur begrenzt von den Sollmaßen abweichen. Toleranzen geben an, welche Maße welchen zulässigen Abweichungen unterliegen. Aus praktischen Erwägungen (mit steigender Präzision steigt auch der Kostenaufwand) wählt man diese Toleranzen nicht kleiner als notwendig, jedoch so, dass eine einwandfreie Funktion auch bei maximaler Ausschöpfung aller Toleranzen gewährleistet ist.
Maßtoleranzen beziehen sich dabei auf die Längen- und Winkelmaße von Bauteilen, weitere Toleranzkategorien sind die Form- und Lagetoleranzen. Eine Maßtoleranz ergibt sich aus der Differenz zwischen dem oberen und dem unteren Abmaß, der Bereich zwischen den beiden Abmaßen wird auch Toleranzfeld genannt. Zwischen dem oberen und dem unteren Abmaß liegt die Sollgröße, das sogenannte Nennmaß. Aus dem Nennmaß plus dem oberen Abmaß ergibt sich das obere Grenzmaß, auch Höchstmaß genannt. Aus der Addition von Nennmaß und unterem Abmaß ergibt sich das untere Grenzmaß (Mindestmaß).