März 25, 2014 Posted by admin in W

Werkzeugmaschinen, Abnahme

Ehe eine Werkzeugmaschine in Betrieb genommen werden darf, muss sie abgenommen werden. Abnahme bedeutet die Überprüfung auf Sicherheit, Standfestigkeit und korrekte Funktion durch einen Prüfungsbeauftragten.
Bei der geometrischen Prüfung werden zum Beispiel Spindelachsen, Schlitten oder Aufspanstische auf die richtige Größe und Form, sowie auf Geradheit, Parallelität, Rechtwinkeligkeit und Rundlauf der Vorschubachsen geprüft.
Anschließend wird eine Prüfung mit Musterwerkstücken ausgeführt. Dafür werden für die Maschine und ihren Einsatz typische Werkstücke und Bearbeitsungabläufe festgelegt. Gemessen werden hier die Bearbeitungsdauer und -genauigkeit. Alle Werte werden im Prüfprotokoll niedergelegt und bei späteren Kontrollen als Richtwerte benutzt.