Januar 7, 2011 Posted by admin in A

Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit meint Sicherheit am Arbeitsplatz und im Arbeitsumfeld. Um diese zu gewährleisten, gibt es für jeden Berufszweig spezielle Unfallverhütungsvorschriften, kurz UVV. Diese UVV werden von den jeweiligen Berufsgenossenschaften erarbeitet und müssen in jedem Betrieb zur Einsicht ausliegen. Damit die Unfallverhütungsvorschriften ihren Zweck erfüllen können, muss jeder Betriebsangehörige sie genau beachten. Diese Vorschriften dienen letzten Endes dazu, Krankheiten, Personen- und Sachschäden, die durch falsches Verhalten verursacht wurden, zu vermeiden. Daher verhält sich jeder, der sie ignoriert oder die dort vorgegebenen Sicherheitszeichen nicht beachtet, sicherheitswidrig, und gefährdet so nicht nur sich selbst, sondern auch seine Mitarbeiter und die Betriebsanlagen und -einrichtungen.