Arbeitsschutz am Computer
Ein Bildschirmarbeitsplatz kann bei Dauerarbeit am Computer zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Schäden führen. So kann es beispielsweise durch die ständige Fixierung auf den Bildschirm zu großer Beanspruchung der Augen kommen, die zu Sehproblemen und Kopfschmerzen führen kann. Die einseitige Belastung, die Sitzposition und ständig wiederkehrende monotone Bewegungsabläufe können zu Nackenschmerzen und Verspannungen der Rückenmuskulatur sowie dem sogenannten RSI-Syndrom (etwa: Verletzung durch wiederkehrende Belastung) führen. Um diese Gefahren zu minimieren, gibt es Richtlinien und gesetzliche Vorgaben zur Ergonomie von Bildschirmarbeitsplätzen.
Einige der Grundregeln lauten: Im Bildschirm sollten sich keine Lichtquellen spiegeln, und er sollte im rechten Winkeln zu den Fensterflächen positioniert werden. Der Raum sollte normale Beleuchtung haben und es sollten häufig Pausen eingelegt werden, in denen möglichst durch gezielte Bewegungsprogramme Abwechslung in der Körperhaltung geschaffen wird. Monitor und Arbeitsfläche sowie die Sitzgelegenheit müssen höhenverstellbar sein. Die genauen Regularien sind umfangreich und werden in regelmäßigen Abständen, einer Überarbeitung unterzogen um den neuesten Erkenntnissen aus Arbeitsmedizin und Ergonomie. Rechnung zu tragen. Die Grundsätze sind in der DIN EN ISO 6385:2004-05 definiert.